Meldewesen für Banken
Certificate Programme Meldewesen für Banken“
Inhalt und Ziel des Certificate Programmes
Das Meldewesen für Banken umfasst sämtliche vorgeschriebene Meldungen von Banken an die Aufsichtsbehörden. Banken unterliegen aufgrund ihrer Bedeutung für die Finanzmärkte weitaus strengeren Vorschriften und Meldeverpflichtungen als andere Unternehmen, denn Verwerfungen in diesem Bereich können gravierende Auswirkungen auf gesamte Volkswirtschaften haben.
Neue regulatorische Vorgaben stellen die Mitarbeiter:innen von Banken vor große Herausforderungen. Ziel dieses Certificate Programmes ist es, den Teilnehmer:innen einen Überblick über die vielfältigen und laufend steigenden Anforderung des Meldewesen für Banken zu vermitteln.
Weitere Informationen zum Certificate Programme finden Sie in unserer Broschüre.
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Bewerben Sie per E-Mail bei anita.stiedl@fh-vie.ac.at!
Absolvent:innen sind in der Lage
- Die Anforderungen gemäß den Regelungen von Basel III darzustellen, zu erläutern und anzuwenden. Sie können die Rechtsnormen CRR II und CRD V, die die Umsetzung von Basel III in der EU darstellen, interpretieren.
- Die Meldebögen zum Common Reporting (COREP) zu benennen und zu befüllen. Diese umfassen Meldebögen zu den Eigenmittelanforderungen, zur Verschuldungsquote (Leverage Ratio), zur Liquidität, zur Asset Encumbrance, zu AnaCredit und zu den Großkrediten.
- Die Meldebögen zum Financial Reporting (FINREP) zu benennen und zu befüllen. Diese umfassen primär Meldebögen zu den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) der Banken.
- Die österreichischen Meldeanforderungen, wie etwa den Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA) und die Granulare Krediterfassung (GKE), zu beschreiben und die Meldebögen zu befüllen.
- Die Anforderungen an Banken nach dem Sanierungs- und Abwicklungsrahmenwerk der BRRD II (Bank Recovery and Resolution Directive) wiederzugeben und zu implementieren.
- Die zukünftigen Entwicklungen des Meldewesens, wie etwa die Ablösung von beleghaften Meldungen durch standardisierte granulare Datensätze (Cubes), darzulegen.
Inhalte des Certificate Programme im Überblick
Eine detaillierte Beschreibung des Programminhalts finden Sie hier.
Block 1: Überblick Basel III
- In diesem Kurs wird ein Überblick über die Eigenmittelvorschriften nach Basel III gegeben. Diese Vorschriften wurden in der EU durch die Verordnungen CRR und CRR II umgesetzt. Es werden Eigenmittelvorschriften für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken vorgestellt. Auch auf Anforderungen an die Liquidität und an die Zusammensetzung der Eigenmittel wird eingegangen.
Block 2: Meldungen: Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen, Leverage Ratio
- Dieser Kurs gibt einen Überblick über die eigenmittelbasierten COREP-Bögen (Common Reporting), die diverse Risiken der Banken darstellen. Sie bestehen einerseits aus CA-Meldebögen (Eigenmittel) und andererseits aus Solva-Meldebögen (Eigenmittelanforderungen) mit den drei Bereichen Kredit-, operationelles und Marktrisiko. Meldebögen für die Leverage Ratio werden ebenso vorgestellt.
Block 3: Liquiditätsrisiko
- Dieser Kurs behandelt die Kennzahlen für das Liquiditätsrisiko. Das Liquiditätsrisiko stellt die Gefahr dar, anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können. Im Rahmen der Liquiditätsregulierung gibt es zwei wichtige Kennzahlen, die das Risiko messen: Die LCR (Liquidity Coverage Ratio), die das kurzfristige und die NSFR (Net Stable Funding Ratio), die das langfristige Liquiditätsrisiko misst. Die Additional Monitoring Metrics (AMM) sind zusätzliche Informationsquellen im Rahmen der Liquiditätsüberwachung. Die Meldebögen zu den AMM beleuchten Liquiditätsrisiken aus unterschiedlichen Blickwinkeln, etwa aus der Perspektive divergierender Zeit- und Fristentransformationshorizonte, Klumpenrisiken und der Entwicklung von Refinanzierungskosten. Die Liquiditätsmeldung stellt, nach der Eigenmittelmeldung, die umfassendste Meldeanforderung dar.
Block 4: Asset Encumbrance und Funding Plans
- In diesem Kurs werden Asset Encumbrance und Funding Plans thematisiert. Die Asset Encumbrance gibt Auskunft darüber, in welchem Grad die Vermögenswerte eines Instituts belastet sind. Primär fokussiert sie auf das Risiko, dass Banken Kreditsicherheiten weiterverpfänden, so dass diese bei Kreditausfällen nicht mehr zur Liquiditätsabsicherung zur Verfügung stehen. Funding Plans stellen Finanzierungspläne von Banken dar, die an die Aufsicht gemeldet werden müssen.
Block 5: AnaCredit, GKE und Großkredite
- Dieser Kurs behandelt die Vorgaben zu AnaCredit, der GKE und zur Großkredit-Meldung. Die europäische Vorgabe AnaCredit (Analytical Credit Dataset) enthält detaillierte Informationen zu einzelnen Krediten und Kreditlinien. Die österreichische granulare Krediterfassung GKE enthält die AnaCredit und geht in Teilaspekten in den Anforderungen über diese hinaus (Mitabdeckung des früheren Zentralen Kreditregisters ZKR). Nicht mit der GKE zu verwechseln ist die Großkredit-Meldung (Large Exposure) für jene Bankkunden, deren Außenstände 10% des Kernkapitals einer Bank überschreiten, die eine bedeutende aufsichtsrechtliche Ordnungsnorm gemäß CRR darstellt.
Block 6: FINREP: nGAAP, IFRS9, VERA inklusive VERA-H
- In diesem Kurs werden die Vorgaben zu den FINREP-, nGAAP-, IFRS- und VERA-Meldungen (inklusive VERA-H) vorgestellt. Die FINREP-Meldungen (Financial Reporting) zu den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) der Banken stellen neben den COREP-Meldungen einen weiteren wichtigen Meldeblock dar. Für signifikante Banken muss nach IFRS 9 (International Financial Reporting Standards) gemeldet werden, ansonsten nach dem Unternehmensgesetzbuch UGB (nGAAP, national Generally Accepted Accounting Principles). VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis) ist eine österreichische Meldeverpflichtung, die ebenso auf die Meldung von Bilanz- und GuV-Rechnung sowie sonstigen Risikodaten abstellt.
Block 7: BRRD II: Die Abwicklungsfähigkeit von Banken und das MREL Erfordernis
- In diesem Kurs wird ein Überblick über die Anforderungen an Banken nach dem Sanierungs- und Abwicklungsrahmenwerk der BRRD II (Bank Recovery and Resolution Directive) gegeben. In Österreich wurde die Direktive mit dem Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) umgesetzt. Es wird das Rahmenwerk zur Sanierungs- und Abwicklungsplanung vorgestellt und darauf aufbauend werden die wesentlichen regulatorischen Parameter zur Abwicklungsfähigkeit von Banken diskutiert. Das Mindesterfordernis an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL-Erfordernis) soll sicherstellen, dass im Krisenfall ausreichend Bail-in fähige Eigenmittel und Verbindlichkeiten vorhanden sind. Es werden die neuen Meldungen des Liability Data Report, Critical Functions Report, Financial Market Infrastructure Report und CIR-Report vorgestellt. Neben diesen Meldungen im regulären aufsichtlichen Meldewesen wird auch auf die ad-hoc Anforderungen zu Daten für eine Bewertung und den Bail-In im Rahmen der Abwicklungsplanung eingegangen.
Block 8: Datenmodell OeNB, Cubes
- In diesem Kurs wird das gemeinsame Datenmodell der OeNB vorgestellt. Das gemeinsame Datenmodell wurde von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gemeinsam mit österreichischen Banken entwickelt. Es dient dazu, die beleghaften Meldungen sukzessive durch Cubes (Datenwürfel) zu ersetzen, sowie durch vereinheitlichte Definitionen höhere Konsistenz zwischen Meldungen und Meldern herzustellen.
Block 9: Zukunftsvisionen Meldewesen
- In diesem Kurs werden Weiterentwicklungen und Zukunftsvisionen des nationalen und internationalen aufsichtsrechtlichen Meldewesens vorgestellt:
- Bedeutung von GMP in der Aufsicht und in den Banken
- Bedeutung von aufsichtsrechtlichen Meldungen / Daten in der Aufsicht und in den Banken
- Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Integrated Reporting Framework (IReF)
- Entwicklungen im Zusammenhang mit BIRD (Banks‘ Integrated Reporting Dictionary)
- usw.
Anita Stiedl
Informationen zum Download
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Meldewesen für Banken Broschüre Download icon(pdf 5,496 MB)
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Steuerliche Absetzbarkeit EEC Hochschullehrgänge Download icon(pdf 234,819 KB)