Zur Entlehnung berechtigt sind Angehörige der FH des BFI Wien. Eine vor Ort Nutzung ist generell auch für externe Personen möglich, kontaktieren Sie bitte das Bibliotheksteam (Verlinkung Kontaktbereich) vorab.
Angehörige der FH des BFI Wien sind insbesondere Studierende, Absolvent:innen, haupt- und nebenberuflich Lehrende und Verwaltungspersonal der Fachhochschule.
Entlehnen und Zurückbringen
Die Entlehnung ist beim Bibliothekspersonal nach Vorweisen des Studierendenausweises (bei Nicht-Studierenden Lichtbildausweises) im Bibliotheksbüro zu den Servicezeiten möglich.
Pro Person können maximal 8 Medien gleichzeitig entlehnt werden. Die Entlehnfrist beträgt im Regelfall 3 Wochen.
Entlehnte Medien können am Standort Wohlmutstraße in der Medien-Rückgabe-Box im Lesesaal oder direkt im Bibliotheksbüro retourniert werden. Am MQM steht ebenfalls eine Medien-Rückgabe-Box im Studier- und Aufenthaltsraum zur Verfügung.
Verlängern
Die Entlehnfrist kann, sofern keine Vormerkung vorliegt, eine Woche vor Fälligkeit online, per E-Mail oder telefonisch verlängert werden.
Eine Anleitung dazu wie Sie nach Anmeldung in Ihrem Bibliothekskonto im Online Katalog selbst Medien online Verlängern können finden Sie unter Bibliothek in Moodle.
Vormerken
Ist ein Medium bereits entlehnt, kann online vorgemerkt werden. Sobald das Medium im Bibliotheksbüro bereit liegt, wird per E-Mail auf die FH E-Mailadresse informiert. In anderen Fällen ist das Vorbestellen / Reservieren von Medien nicht möglich.
Eine Anleitung dazu wie Sie nach Anmeldung in Ihrem Bibliothekskonto im Online Katalog selbst online eine Vormerkung anlegen können finden Sie unter Bibliothek in Moodle.
Gebühren
Entlehnte Medien sind spätestens mit Ablauf der Entlehnfrist unaufgefordert zu retournieren. Wenn ein Medium zur Rückgabefrist nicht retourniert werden kann, muss die Entlehnzeit rechtzeitig verlängert werden.
3 Tage vor Ablauf der Frist wird eine Erinnerungsmail an die FH E-Mailadresse der Entlehnenden entsandt. Erfolgt keine Rückgabe, wird 1 Tag nach Ablauf der Frist die 1. Mahnung generiert, ab dem 4. Tag nach Ablauf der Frist wird eine Verzugsgebühr in der Höhe von €0,20 pro Medium pro Tag rückwirkend verrechnet.
Werden die Verzugsgebühren nicht nach der 2. Mahnung beglichen bzw. die Medien retourniert oder Kostenersatz geleistet, erfolgt die Weiterleitung an die Studiengangskoordination. Die:Der Benützende bleibt bis zur Erledigung von der Entlehnung ausgeschlossen.